Ab dem 03.08.2026 verliert die Identitätskarte in Papierform die Gültigkeit für die Ausreise ins Ausland, unabhängig von der aufgedruckten Fälligkeit.
Dies sieht die Europäische Verordnung Nr. 2019/1157 vor, mit welcher neue Sicherheitsstandards für die Dokumente festgelegt wurden.
Falls Sie noch eine Identitätskarte in Papierform besitzen und vorhaben, ins Ausland zu reisen, werden Sie angehalten, rechtzeitig eine elektronische Identitätskarte zu beantragen.
Wo kann die EIK beantragt werden?
- Bei der Wohnsitzgemeinde Vöran mit telefonischer Vormerkung (+39 0473 861 303)
- Online, mittels Vormerkung auf der Website www.prenotazionicie.interno.gov.it
Notwendige Unterlagen beim Termin für die Neuausstellung:
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Die Identitätskarte in Papierform
- Ein aktuelles Foto in Passformat
- Sanitätskarte
Im Fall von Verlust oder Diebstahl: Anzeige bei den Carabinieri
Kosten: 22,00 Euro in bar