Verordnung über die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau

Die Verordnung regelt die Vergabe von Grundstücken für den geförderten Wohnbau in der Gemeinde Vöran.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2025

Beschreibung

Die Gemeinde Vöran vergibt Grundstücke für den Bau von günstigen Wohnungen an bestimmte Personen oder Gruppen, wie Einzelpersonen, Wohnbaugenossenschaften oder gemeinnützige Gesellschaften. Wer ein Grundstück bekommen will, muss bestimmte Bedingungen erfüllen – zum Beispiel darf man keine passende Wohnung besitzen und muss ein bestimmtes Einkommen haben. Die Vergabe erfolgt nach einer Punktebewertung, und wer ablehnt oder verzichtet, darf drei Jahre lang keinen neuen Antrag stellen.

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Veröffentlichungsdatum

05.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 12:25 Uhr

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