Gemeindekommission Sektion Bauwesen der GKRL und Gemeindekommission für Landschaft

Gemeindekommission Sektion Bauwesen der GKRL und Gemeindekommission für Landschaft

Kategorien

Die Sektion Bauwesen der GKRL gibt gemäß Artikel 4, Absatz 6 der Bauordnung im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Baugenehmigung eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Sinne des Artikels 76 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 ab, sofern der Durchführungsplan keine präzisen Bestimmungen zur Baumassenverteilung, zur Charakteristik, zur Ästhetik und zur Bebauung enthält und sofern das Vorhandensein dieser Vorgaben nicht ausdrücklich vom zuständigen Gemeindeorgan bei der Genehmigung oder Bestätigung dieses Planes erklärt worden ist


Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Dr. Arch. Horst FREISSINGER

Sachverständiger für Baukultur

Dr. Arch. Evelyn STEINER

Ersatz als Sachverständige für Baukultur

Mitglieder

Dr. Andreas MAYR

Sachverständiger für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften

Dr. Arch. Margareta SCHWARZ

Sachverständige für Landschaft

Orte

Gemeinde Vöran

DORFPLATZ 1, 39010 VÖRAN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 23.09.2024, 08:38 Uhr