Abwassergebühr
Die Abwassergebühr wird jährlich berechnet und zwar aufgrund des Wasserverbrauches des Vorjahres. Ist im Haushalt kein Wasserzähler eingebaut, so werden 50 m³ Abwasser pro Person, welche laut Meldeamt in diesem Haushalt den Wohnsitz hat, berechnet.
Für die Zweitwohnungen ist der Tarif erhöht!
Die Dienstleitungen betreffend die Sammlung, Ableitung, Reinigung und Einleitung der Abwässer ist in der Abwassergebühr enthalten.